Wesentliches Element des BEHG ist eine Bepreisung der CO2-Emissionen fossiler Kraft- und Brennstoffe (CO2-Bepreisung). Es verpflichtet dazu Unternehmen, die u.a. Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Benzin, Diesel und Kohle für die Sektoren Verkehr (ohne Luftverkehr) und Gebäude in den Verkehr bringen, Emissionszertifikate zu erwerben. Ein Emissionszertifikat berechtigt zum Inverkehrbringen der Menge Kraft- oder Brennstoff, die bei der Verbrennung 1 t CO2 freisetzt.
Die CO2-Bepreisung startet 2021 mit einem Zertifikatpreis von 10 Euro. 2022 steigt der Zertifikatepreis auf 20 Euro, 2023 auf 25 Euro, 2024 auf 30 Euro und 2025 auf 35 Euro. Ab 2026 müssen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden, in diesem Jahr gilt ein Preiskorridor von 35 bis 60 Euro. Ob ab 2027 noch eine Preisobergrenze fortbesteht, soll 2025 beschlossen werden.
Die Gesamtmenge der Zertifikate wird den Klimazielen entsprechend begrenzt. Maßgeblich sind die Emissionen, die laut EU-Lastenteilung für die jeweiligen Sektoren in dem Jahr in Deutschland noch erlaubt sind. Ein darüber hinausgehender Bedarf an Emissionszertifikaten wird durch die Nutzung von Flexibilisierungsmöglichkeiten nach der EU-Klimaschutzverordnung, einschließlich des Zukaufs einer entsprechenden Menge an Emissionszuweisungen aus anderen Mitgliedstaaten, gedeckt. Die Kontrolle der Sektorenziele erfolgt über das ebenfalls am 29. November 2019 vom Bundesrat gebilligte Bundes-Klimaschutzgesetz.
Reichen die Inverkehrbringer die Zusatzkosten an die Endverbraucher durch, entspricht dies im Jahr 2021 einem Brutto-Aufschlag (also inkl. Mehrwertsteuer) von rund 3,2 Ct/l für Heizöl und 0,2 Ct/kWh für Erdgas. Für Besitzer einer Öl-Heizung bedeutet der im BEHG festgelegte Preispfad nominale Zusatzkosten für eine getankte Menge von 1000 l
im Jahr 2021: 31,48 Euro im Jahr 2022: 62,95 Euro im Jahr 2023: 78,69 Euro im Jahr 2024: 94,43 Euro im Jahr 2025: 110,16 Euro im Jahr 2026: 110,16 bis 188,85 Euro
Steigt im Jahr 2027 oder später der Zertifikatpreis auf 180 Euro, ergeben sich nominale Zusatzkosten von 566,56 Euro pro 1000 l Heizöl (56,66 Ct/l). Bei einer äquivalenten Energiemenge liegen die Zusatzkosten bei Erdgas jeweils knapp 25 % niedriger.
Das BEHG ist eine von mehreren Maßnahmen, mit denen im Gebäudesektor die CO2-Emissionen von heute rund 120 Mio. t/a um rund 40 % auf maximal 70 Mio. t/a bis 2030 gesenkt werden sollen.
Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren. Diese Cookies werden nur lokal auf Ihrem PC gespeichert.
Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung